Allgemeine Geschäftsbedingungen Cup Systems AG

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Cup Systems angebotenen Leistungen, wie die Vermietung und den Verkauf von Mehrwegartikeln, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Zubehör und die Vermittlung von Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax, E-Mail oder per Internet bestellt hat.

Angebot und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle auf unseren Internetseiten und in Druckerzeugnissen genannten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies betrifft auch unsere Dienstleistungen. Pfandeinnahmen sind von der MwSt. befreit.

Transport

Erfolgt die Lieferung durch uns innerhalb der regulären Transportdisposition, so wird sie mit einer Lieferpauschale pro Transport oder pro Box berechnet. Die Höhe dieser Pauschalen erfahren Sie auf unserer Homepage oder telefonisch unter 061 333 13 60. Sofern benutzte Ware nicht gekühlt gelagert werden kann, muss die Rückholung innert 48 Stunden nach Veranstaltung erfolgen, es sei denn, diese Frist wird nach Absprache mit uns verlängert.

Lieferungen auf Termin, Expresslieferungen sowie Postversand verrechnen wir nach Aufwand.

Lagerung von Kundenbecher

Kundenbecher lagern wir zum Preis von CHF 10.00 pro Palette und Monat.

Bestellung

Um unnötige Zusatzkosten und die gewünschten Kapazitäten zu garantieren, sollte uns Ihre Bestell-Bestätigung so früh wie möglich per E-Mail, Fax oder per Post erreichen. Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Besteller versichert mit seiner visierten Bestätigung oder Bestellformulars/Lieferscheines, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Auslieferung

Sofern keine Selbstabholung abgemacht ist, erfolgt die Auslieferung durch Cup Systems AG an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften an die Bordsteinkante der bestätigten Lieferadresse. 

Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei grosser Sorgfalt nicht beeinflussen können. Zugesagte Termine werden nur unter Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes garantiert. In Fällen von höherer Gewalt übernimmt der Auftraggeber den eventuellen Mehraufwand der durch Wartezeiten entstandenen Kosten für Personal und Material.

Der Kunde gewährleistet die Entgegennahmen der von ihm bestellten Waren und Mietartikel und quittiert den ordnungsgemässen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Mietartikel und Dienstleistungen auf dem Lieferschein, der vom Cup Systems Mitarbeitenden ausgehändigt wird.

Besonderheiten die den Lieferort betreffen wie z.B. nicht befahrbare Wege sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, so dass wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für besonders aufwendige Anlieferungen behalten wir uns vor, den Mehraufwand an den Kunden weiter zu belasten.

Rücknahme

Die Rückgabe der gelieferten Waren muss sortiert und zum abgemachten Termin erfolgen. Für unsortierte Rückgaben wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 10.00 pro Box erhoben. Bei verspäteter Rückgabe wird die Ware von Cup Systems auf Schimmel überprüft und bei Befall zum Verlustpreis in Rechnung gestellt.

Lieferzeiten

Lieferzeiten nach Vereinbarung. Selbstabholung möglich während unseren Öffnungszeiten (siehe Webseite).

Mehrwegartikel

Der Kunde trägt von der Übernahme bis zur Rückgabe die Verantwortung für die gelieferte Ware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum vereinbarten Verlustpreis berechnet.

Preise

Servicepreis: Kosten für die Miete, Reinigung, Lagerung und Qualitätskontrolle unserer Mehrwegartikel

Verlustpreis: Für nicht retournierte Mehrwegartikel verrechnen wir einen im Vorfeld definierten Verlustpreis, der durch Pfandeinnahmen (nicht Mehrwertsteuer-pflichtig) in der Regel gedeckt wird. Cup Systems muss vor Veranstaltungsbeginn informiert werden, wenn keine Depotgebühren für die Mietartikel verlangt werden, da das Mehrwegsystem eine generelle Bepfandung von CHF 2.00 pro Artikel vorsieht.

Kaufpreis: Es gilt der vereinbarte Preis auf der Auftragsbestätigung, welche Sie Cup Systems AG visiert zugestellt haben.

Bezahlung

Bei Rechnungsstellung erfolgt die Überweisung auf unser Geschäftskonto zu folgenden Konditionen:

Miete: netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

Kauf: 100% nach Druckfreigabe, netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

Gewährleistung

Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmässig transportiert werden. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen und bestätigt die Richtigkeit durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.

Rücktritt bei Miete und vor Ort Service

Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, sind wir berechtigt folgende Auftragssummen als Schadenersatz zu berechnen.

Bei über 60 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Keine Kosten werden berechnet.

30. bis 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: Berechnung der Projektkosten, sowie 30% des Auftragsvolumens.

14. Kalendertag bis 29. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: Berechnung der Projektkosten sowie 50% des Auftragsvolumens.

Weniger als 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: Berechnung der Projektkosten sowie 100% des Auftragsvolumens.

Als Berechnungsgrundlage wird die Auftragsbestätigung herangezogen. Projektkosten sind die vom Projektleiter aufgebrachten Arbeitszeiten und Spesen für die Planung des Projektes.

Grossveranstaltungen

Für die Umsetzung des Mehrwegkonzeptes gilt die mit dem Organisationskomitee geschlossene Konzeptvereinbarung, in der sämtliche relevanten Punkte, insbesondere die Preise, zusammengefasst sind und die für alle teilnehmenden Stände verbindlich sind. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Wenn einzelne Punkte aus der Konzeptvereinbarung oder aus der Auftragsbestätigung nicht durchgeführt werden, tangiert dies die Gesamtheit der Konzeptvereinbarung / Auftragsbestätigung nicht.

Alle Standbetreiber-Unterlagen (Handling-Hinweise, Bestellliste) sind für die Stände verbindlich. Wenn der Bestelltermin vom Standbetreiber nicht eingehalten wird, kann eine Lieferung nicht garantiert werden.

Bei Betreuung Ihres Anlasses vor Ort durch Cup Systems erfolgt die Abrechnung mit den einzelnen Ständen unmittelbar am Ende des Anlasses in Bar, es sei denn dies wurde vorgängig anders vereinbart. Bei einer nachträglichen Rechnungsstellung wird eine Aufwands-Entschädigung erhoben.

Haftung

Unsere Haftung im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf den Warenwert. Nach Übergabe der bestellten Waren und Mietwaren an den Kunden geht die Haftung für Beschädigung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäss kantonaler Lebensmittelverordnung an den Kunden über.

Datenspeicherung/Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert und können von Cup Systems zu Werbezwecken verwendet werden.

Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Basel.

Oktober 2020